<< Hier klicken, um das Inhaltsverzeichnis einzusehen. >> Meldungen zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA) |
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Mit diesem Verfahren erfolgt die Aufforderung seitens der Rentenversicherung
•zur Abgabe einer gesonderten Meldung (Abgabegrund 57) für die Übermittlung der Entgelte in den letzten Monaten vor einem Rentenbeginn oder in einem Versorgungsausgleichsverfahren elektronisch durch den Rentenversicherungsträger (GML57).
•zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA).
•zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Bundeselterngeldes (BEEG).
Sofern der Arbeitgeber mit sv.net arbeitet und seine Meldungen über sv.net versendet, erfolgt die Aufforderung der Rentenversicherung hierzu grundsätzlich elektronisch über sv.net.
Wenn Sie die Rentenversicherung zur Abgabe der Gesonderten Meldung aufgefordert hat, wählen Sie bitte in sv.net in der Formularnavigation unter:
•SV-Meldung (Allgemein, Knappschaft, See) / Sondermeldung / Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI
und erstellen Sie diese Meldung.
Sofern sie Erstellung dieser Meldung fachlich nicht möglich ist, teilen Sie dies der Rentenversicherung den entsprechenden Hinderungsgrunde mit.
Wählen Sie hierzu in der Formularnavigation unter:
•Meldung zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA)
die Meldung
•GML57: Meldung für die Angabe des Hinderungsgrundes bei Nichtabgabe der Gesonderten Meldung (Abgabegrund 57)
und erfassen hier die geforderten Daten und den entsprechenden Hinderung sgrund.
Wenn Sie die Rentenversicherung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA).
aufgefordert hat, wählen Sie bitte in sv.net in der Formularnavigation unter:
•Meldung zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA)
die Meldung
•ZUZA: Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen
und erstellen Sie diese Meldung. Sofern die Erstellung dieser Meldung fachlich nicht möglich ist, wählen Sieden entsprechenden Hinderungsgrunde aus.
Wenn Sie die Rentenversicherung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Bundeselterngeldes (BEEG).
aufgefordert hat, wählen Sie bitte in sv.net in der Formularnavigation unter:
•Meldung zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA)
die Meldung
•BEEG: Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Bundeselterngeldes
und erstellen Sie diese Meldung. Sofern die Erstellung dieser Meldung fachlich nicht möglich ist, wählen Sieden entsprechenden Hinderungsgrunde aus.