Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Meldung zur Sozialversicherung erstellen

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Mit dem vorgegebenen Formular können Sie die gewünschte Meldung erstellen. Entsprechend der gewählten Meldeart und des Meldegrundes wird vorgegeben, welche Felder nicht gefüllt werden dürfen. Dabei werden Sie durch umfangreiche Plausibilitätsprüfungen unterstützt.

 

 

STD_SV_Meldung_Anmeldung

 

 

Allgemein

 

Abgabegrund

Der in der Vorauswahl ausgewählte Abgabegrund wird eingestellt und kann nicht geändert werden.

 

Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung

Fehlerhaft abgegebene Meldungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zu erstatten. Wird eine Meldung storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Daten einzutragen.

Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit und Anschriftenänderungen können nicht storniert werden.

Die Ausführungen zu den Feldern Beschäftigungszeit, Betriebsnummer des Arbeitgebers, Personengruppe, Mehrfachbeschäftigung, Rechtskreis, Beitragsgruppen, Angaben zur Tätigkeit, Schlüssel der Staatsangehörigkeit,  Währung, Beitragspflichtiges Entgelt und Statuskennzeichen gelten entsprechend.

 

Datensatz-ID der Ursprungsmeldung

Tragen Sie hier die Datensatz-ID der Meldung ein, welche storniert werden soll.

Diese Datensatz-ID finden Sie auf dem Ausdruck dieser Meldung.

Sollte der Antrag mit einer sv.net-Version vor dem 01.01.2021 - also vor der Version 21.0 - erstellt worden sein, ist diese manuell einzutragen.

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Stellen   1 - 08 = Versionsnummer

Stelle          09  = Kennzeichen für Produktversion: (sv.net/standard = A; sv.net/comfort = P)

Stelle          10  = Leerzeichen

Stellen 11 - 20  = "TAN" (diese befindet sich auf dem Ausdruck an 3. Stelle)

 

Beispiele:

Version 20.1.0 sv.net/standard; TAN = 213962740   Datensatz-ID = 20010000A 0213962740

Version 20.1.0 sv.net/comfort;   TAN = 213670123   Datensatz-ID = 20010000P 0213670123

 

Hinweis: Bei sv.net/comfort wird die Datensatz-ID der Ursprungsmeldung automatisch in das Formular eingestellt, sofern die Meldung mit einer Version ab 2021 erstellt wurde.

 

Firma

Mit diesem Formular können Sie SV-Meldungen für folgende Verfahren erstellen:

Allgemein

Knappschaftliches Sonderverfahren

Seemännisches Sonderverfahren

 

Entsprechend der Eingabe der Betriebsnummer und ggfs. der Personengruppe wird das jeweilige Verfahren ermittelt und das Formular entsprechend aufgebaut.

 

Betriebsnummer beginnend mit:

980 oder 098 = knappschaftliche SV-Meldung

990, 991, 992 oder 099 und gleichzeitige Eingabe einer Personengruppe 140 - 144 oder 149 = Seemännische SV-Meldung

 

 

Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs

"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie bei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kann nicht geändert werden.

 

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte eine Premiumregistrierung durch.

 

Als Premiumbenutzer tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Ist die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes für den die Meldung erstellt werden soll identisch mit der Betriebsnummer mit der Sie sich registriert haben, können Sie über das Symbol "Firmendaten einfügen" die Daten Ihrer Firma in das Formular übernehmen.

 

Hauptbetriebsnummer

Bitte tragen Sie hier die Betriebsnummer ein, unter der die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer nachgewiesen werden sollen.

Sofern Ihr Betrieb nur eine Betriebsnummer hat, so ist diese Betriebsnummer automatisch auch die Hauptbetriebsnummer. In diesem Fall tragen Sie bitte hier die Betriebsnummer als Hauptbetriebsnummer ein.

 

Name der Firma (Name 1)

Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Name der Firma (Name 2)

Bitte tragen Sie hier ggf. den zweiten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Name der Firma (Name 3)

Bitte tragen Sie hier ggf. den dritten Namensteil des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Straße

Bitte tragen Sie hier die Straße oder das Postfach des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Anschriftenzusatz

Bitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Postleitzahl

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Standort des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Rechtskreis (Betriebsstätte)

Sofern die Beschäftigung in den alten Bundesländern ausgeübt wird, wählen Sie bitte "W: altes Bundesland".

Bei Beschäftigungen in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin wählen Sie bitte "O: neues Bundesland einschließlich Ost-Berlin".

 

Einzugsstelle / Krankenkasse

 

 

Einzugsstelle / Krankenkasse

Tragen Sie, sofern bekannt, die Betriebsnummer der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters ein.

Über die Schaltfläche "..." neben dem Eingabefeld können Sie die zuständige Krankenkase für den Mitarbeiter aus der Liste auswählen.

Bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte ist hier die Knappschaft allg. und Minijobzentrale (98000006) auszuwählen.

 

Beschäftigte/r

 

Versicherungsnummer

Es ist die Rentenversicherungsnummer des Mitarbeiters einzutragen. Diese entnehmen Sie dem Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

 

Personalnummer

Um Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte die Personalnummer des Beschäftigten ein.

 

Schlüssel der aktuellen Staatsangehörigkeit

Wählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staaten sind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. Für Deutschland wählen Sie einfach die 0.

Bei einer Meldung zur Änderung der Staatsangehörigkeit (Abgabegrund 63) ist hier die neue Staatsangehörigkeit einzutragen.

 

Name

Tragen Sie bitte den Familiennamen des Beschäftigten ein. Im Falle einer Namensänderung geben Sie hier bitte den neuen Namen an.

 

Vorname

Tragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

 

Namensänderung

Soll mit der ausgewählten Meldung gleichzeitig eine amtliche Namensänderung (z. B. infolge Heirat) gemeldet werden, wählen Sie hier bitte "A" aus.

 

Namensvorsatz

Wählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

 

Namenszusatz

Wählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

 

Titel

Geben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

 

Straße

Es ist die aktuelle Straße des Mitarbeiters anzugeben.

 

Hausnummer

Es ist die aktuelle Hausnummer des Mitarbeiters anzugeben.

 

Anschriftenzusatz

Bitte tragen Sie hier ggf. den Anschriftenzusatz des Mitarbeiters ein.

 

Land

Das Feld ist nur bei Auslandsanschriften auszufüllen. Es ist das jeweilige Länderkennzeichen anzugeben.

 

Postleitzahl

Bei Inlandsanschriften ist hier die Postleitzahl 5-stellig einzutragen. Bei Auslandsanschriften sind auch andere Formate zulässig.

 

Wohnort

Tragen Sie hier den Wohnort des Beschäftigten ein.

 

Sozialversicherungsdaten

 

Personengruppe

Es ist der Personengruppenschlüssel auszuwählen, der auf die zu meldende Beschäftigung zutrifft.

Grundsätzlich ist der Schlüssel 101 zu verwenden. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale, gelten die Schlüssel 102 ff. Sofern gleichzeitig mehrere besondere Merkmale auftreten und demzufolge mehrere Schlüssel möglich sind, ist derjenige mit der niedrigsten Schlüsselzahl zu verwenden. Die Schlüssel 109 und 110 haben jedoch immer Vorrang.

 

Mehrfachbeschäftigung

Sofern Beschäftigungen gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern ausgeübt werden, ist bei einer Stornierung J:.Mehrfachbeschäftigter auszuwählen, ansonsten N: kein Mehrfachbeschäftigter.

Dieses Feld darf nur noch bei Stornierungen editiert werden.

 

Angaben zur Krankenversicherung

Bitte wählen Sie das entsprechende Kennzeichen aus.

1: Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert

2: Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert

 

Dieses Feld ist nur bei Anmeldungen für kurzfristig Beschäftigte (Personengruppe 110) anzugeben.

 

Übergangsbereich (vormals Gleitzone)

 

Midijob (bis 30.06.2019 Gleitzone)

 

Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz vom 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) tritt im § 20 Abs. 2 SGB IV zum 01.07.2019 an die Stelle der bisherigen Gleitzone mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von monatlich 450,01 Euro bis 850,00 Euro, der erweiterte Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von monatlich 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro. Ab dem 01.10.2022 erhöht sich der Übergangsbereich auf einen Betrag zwischen 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro.

 

Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Meldeverfahren nach § 5 Abs. 10 DEÜV ab 01.07.2019 – analog der Gleitzone – gesondert zu kennzeichnen. Zugelassen sind hierbei im zukünftigen „Kennzeichen Midijob“ die folgenden Ausprägungen:

Dieses Feld ist nur bei der Erstattung von Jahresmeldungen, Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen auszufüllen. Wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus:

0 =Kein Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV / Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung (Verzicht nur noch für Meldezeiträume bis zum 30.06.2019 relevant)

1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV (tatsächliche Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen von 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro)

2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Grenzen des § 20 Abs. 2 SGB IV (Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume mit Arbeitsentgelten von 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro als auch solche mit Arbeitsentgelten unter 450,01 Euro und/oder über 1.300,00 Euro)

 

 

Detaillierte Ausführungen zu den neuen Regelungen, speziell auch für das Meldejahr 2019 finden Sie unter:

 

Hilfe/Handbuch/Meldung zur Sozialversicherung erstellen/Übergangsbereich (vormals Gleitzone)

 

 

Beachten Sie bitte folgende Besonderheiten für das Meldejahr 2019:

 

Meldezeiträume ausschließlich vor dem 01.07.2019

In Entgeltmeldungen, die ausschließlich Zeiträume vor dem 01.07.2019 umfassen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone / bei Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung,

1 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die durchgehend in der Gleitzone liegen oder

2 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone liegen.

 

Wie bisher ist das beitragspflichtige Entgelt im Feld „Entgelt“ anzugeben. Es erfolgt keine Angabe im neuen Feld „Entgelt Rentenberechnung“.

 

Meldezeiträume, die über den 30.06.2019 hinausgehen

In Entgeltmeldungen, die Zeiträume umfassen, die über den 30.06.2019 hinausgehen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone oder des Übergangsbereichs,

1 = bei monatlichen Arbeitsentgelten, die durchgehend in der Gleitzone bzw. nach dem 30.06.2019 im Übergangsbereich liegen oder

2 = bei Arbeitsentgelten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone bzw. nach dem 30.06.2019 im Übergangsbereich liegen/ bei Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung vor dem 01.07.2019 und Arbeitsentgelt im Übergangsbereich nach dem 30.06.2019.

 

Wird eine Beschäftigung in der Gleitzone bis 30.06.2019, in denen auf die Reduzierung des Arbeitnehmerbeitrags in der Rentenversicherung verzichtet worden ist, mit einem Entgelt in den Grenzen des Übergangsbereichs über den 30.06.2019 hinaus fortgeführt, ist das Kennzeichen „2“ zu verwenden.

 

Ist das Kennzeichen Midijob mit „1“ oder „2“ zu befüllen, ist zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt im Feld „Entgelt“ das Entgelt im neuen Feld „Entgelt Rentenberechnung“ anzugeben, das der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist. Dabei handelt es sich im Jahr 2019 für Beschäftigungen in der Gleitzone vor dem 01.07.2019 um das verminderte beitragspflichtige Entgelt (Gleitzonen-Entgelt) und für Beschäftigungen im Übergangsbereich nach dem 30.06.2019 um das Entgelt, das ohne Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich (§ 163 Abs. 10 SGB VI) beitragspflichtig wäre (tatsächliches Entgelt).

 

Sofern die Meldung auch Zeiträume umfasst, in denen keine Beschäftigung in der Gleitzone/im Übergangsbereich vorlag, fließen aus diesen Beschäftigungszeiten die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte auch in die zusätzliche Angabe des der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Entgelts ein.

 

Ist das Kennzeichen Midijob mit 0 zu befüllen, ist kein Entgelt im neuen Feld „Entgelt Rentenberechnung“ anzugeben.

 

Alternativ können für die Beschäftigungen, die über den 30.06.2019 hinausgehen eine Abmeldung mit dem beitragspflichtigen Entgelt im Feld „Entgelt“ und dem Abgabegrund 33 zum 30.06.2019 sowie eine Anmeldung mit Abgabegrund 13 zum 01.07.2019 vorgenommen werden. In den Entgeltmeldungen für Zeiträume ab 01.07.2019 ist zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt auch das Entgelt anzugeben, das der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist. Dabei handelt es sich für Beschäftigungen im Übergangsbereich um das Entgelt, das ohne Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich (§ 163 Abs. 10 SGB VI) beitragspflichtig wäre. Sofern die Meldung auch Zeiträume umfasst, in denen keine Beschäftigung im Übergangsbereich vorlag, fließen aus diesen Beschäftigungszeiten die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte auch in die zusätzliche Angabe des der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Entgelts ein.

 

Meldezeiträume ausschließlich nach dem 30.06.2019

In Entgeltmeldungen, die ausschließlich Zeiträume nach dem 30.06.2019 umfassen, ist das Kennzeichen Midijob wie folgt zu befüllen:

0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs,

1 = monatliches Arbeitsentgelt, das durchgehend im Übergangsbereich liegt oder

2 = monatliches Arbeitsentgelt, das sowohl innerhalb als auch außerhalb des Übergangsbereichs liegt.

 

Ist das Kennzeichen Midijob mit „1“ oder „2“ zu befüllen, ist zusätzlich zum beitragspflichtigen Entgelt im Feld „Entgelt“ auch das Entgelt im neuen Feld „Entgelt Rentenberechnung“ anzugeben, das der Rentenberechnung zu Grunde zu legen ist. Dabei handelt es sich um das Entgelt, das ohne Anwendung der Regelungen zum Übergangsbereich (§ 163 Abs. 10 SGB VI) beitragspflichtig wäre (tatsächliches Entgelt).

 

Sofern die Meldung auch Zeiträume umfasst, in denen keine Beschäftigung im Übergangsbereich vorlag, fließen aus diesen Beschäftigungszeiten die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte auch in die zusätzliche Angabe des der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Entgelts ein.

 

Ist das Kennzeichen Midijob mit „0“ zu befüllen, ist kein Entgelt im neuen Feld „Entgelt Rentenberechnung“ anzugeben.

 

Statuskennzeichen

 

Wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus:

Kennzeichen 1: Der Arbeitnehmer steht zum Arbeitgeber in einer Beziehung als Ehegatte Lebenspartner oder Abkömmling.

Kennzeichen 2: Der Arbeitnehmer ist als geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig.

 

Die Kennzeichen 1 und 2 sind nur bei Anmeldungen (Abgabegrund 10) und An- und Abmeldungen (Abgabegrund 40) zulässig.

 

 

Saisonarbeitnehmer

 

… ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige, auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken.

Die Angabe „Saisonarbeitnehmer“ ist nur bei gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten und für Meldezeiträume ab dem 01.01.2018 erforderlich. Sie ist nicht erforderlich bei geringfügig Beschäftigten sowie bei Beschäftigten, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (Personengruppen 109, 110, 190).

Die Angabe ist nur erforderlich bei Anmeldungen wegen des Beginns einer Beschäftigung oder der gleichzeitigen An- und Abmeldung (Abgabegründe 10 und 40).

Bei der Feststellung zur Zugehörigkeit zum Personenkreis der Saisonarbeitnehmer müssen Arbeitgeber nicht prüfen, ob der Arbeitnehmer allein für die Beschäftigung nach Deutschland gekommen ist und unmittelbar nach dieser Beschäftigung wieder in sein Heimatland zurück-kehrt oder nach der Beschäftigung in Deutschland verbleibt.

 

Steuerdaten bei geringügig entlohnter Beschäftigung

Die nachfolgenden Angaben sind bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen (Personengruppe 109) in allen Entgeltmeldungen vorzunehmen.

 

Art der Besteuerung

Bitte wählen Sie hier die Art der Besteuerung aus:

 

0: keine Pauschsteuer

1: 2 % Pauschsteuer

 

Diese Angabe ist nur für Entgeltmeldungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen erforderlich.

 

Steuernummer des Arbeitgebers

Bitte tragen Sie hier die Steuernummer des Arbeitgebers ein.

 

Diese Angabe ist nur für Entgeltmeldungen bei geringgügig entlohnten Beschäftigungen erforderlich.

 

SteuerIdentifikationsnummer Arbeitnehmer/in

Bitte tragen Sie hier die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin ein.

Diese Angabe ist nur für Entgeltmeldungen bei geringgügig entlohnten Beschäftigungen erforderlich.

 

Beschäftigungsdaten

 

Beschäftigungszeit Von

Hier ist der Beginn der Beschäftigung bzw. der Beginn des Meldezeitraums einzutragen.

Weitere Hinweise zum Meldezeitraum:

Es ist der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahres einzutragen. Dabei ist der Zeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeit zu melden. Bei mehreren Meldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahres dürfen bereits gemeldete Zeiträume nicht erneut gemeldet werden. Sofern einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gesondert gemeldet wird (z.B. in Fällen, in denen das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während einer beitragsfreien Zeit gezahlt wird) sind der erste und der letzte Tag des Kalendermonats der Zuordnung, der Monat und das Jahr einzutragen. Wird nicht vereinbarungsgemäß verwendetes Wertguthaben gemeldet, ist der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats der nicht zweckentsprechenden Verwendung des Wertguthabens einzutragen.

Bei UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92) ist hier immer der 01.01. des betreffenden Jahres anzugeben.

 

 

Beschäftigungszeit Bis

Hier ist das Ende der Beschäftigung bzw. das Ende des Meldezeitraums einzutragen. Bei Jahresmeldungen ist der 31.12.des betreffenden Jahres anzugeben.

Weitere Hinweise zum Meldezeitraum:

Es ist der Zeitraum der Beschäftigung während eines Kalenderjahres einzutragen. Dabei ist der Zeitraum bis zum Tag vor der Änderung oder Unterbrechung oder bis zum Ende der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, der Berufsausbildung oder der Altersteilzeit zu melden. Bei mehreren Meldungen für Zeiträume desselben Kalenderjahres dürfen bereits gemeldete Zeiträume nicht erneut gemeldet werden. Sofern einmalig gezahltes Arbeitsentgelt gesondert gemeldet wird (z.B. in Fällen in denen das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während einer beitragsfreien Zeit gezahlt wird) sind der erste und der letzte Tag des Kalendermonats der Zuordnung, der Monat und das Jahr einzutragen. Wird nicht vereinbarungsgemäß verwendetes Wertguthaben gemeldet, ist der Zeitraum vom ersten bis zum letzten Tag des Kalendermonats der nicht zweckentsprechenden Verwendung des Wertguthabens einzutragen.

Bei UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92) ist hier immer der 31.12. des betreffenden Jahres anzugeben.

 

 

Beitragsgruppe KV

Wählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Krankenversicherung aus.

 

Beitragsgruppe RV

Wählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Rentenversicherung aus.

 

Beitragsgruppe ALV

Wählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Arbeitslosenversicherung aus.

 

Beitragsgruppe PV

Wählen Sie bitte die zutreffende Beitragsgruppe zur Pflegeversicherung aus.

 

Angaben zur ausgeübten Tätigkeit

Es ist der zum Zeitpunkt der Meldung entsprechende aktuelle Tätigkeitsschlüssel anzugeben. Der Tätigkeitsschlüssel kann, sofern bereits angelegt, ausgewählt werden. Über die Schaltfläche "..."  können Sie den Tätigkeitsschlüssel hinzufügen.

 

Wichtiger Hinweis zum Tätigkeitsschlüssel

Für Meldezeiträume ab dem 1.12.2011 ist der 9-stellige Tätigkeitsschlüssel zwingend erforderlich. Für Meldezeiträume vor dem 1.12.2011 muss noch der 5-stellige Schlüssel verwendet werden.

Sofern der Meldezeitraum vor dem 1.12.2011 liegt, stellt sv.net den 9-stelligen Schlüssel automatisch auf den 5-stelligen Schlüssel um. Dieser wird in der Meldung übertragen.

 

Sonderschlüssel:

Die bis zum 30.11.2011 bestehenden Sonderschlüssel für die Personengruppen Behinderte (PG 107; TT 55555), Behinderte Auszubildende (PG 102; TT55505 nur in Verbindung mit Betriebsnummer beginnend 985 bzw. 987), Rehabilitanden (PG 111; TT 66666), Bezieher von Vorruhestandsgeld (PG 108; TT 995XX), Bezieher von Ausgleichsgeld (PG 116; TT 997) sind nicht mehr erforderlich und werden somit nicht übernommen. Für die Personengruppen 107 und 111 kann ab dem 1.12.2014  auf die Angabe des Tätigkeitsschlüssels verzichtet  werden, sofern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit nicht spezifiziert werden kann. Die Schlüssel für den Schulabschluss, die Ausbildung, AÜG und Vertragsform sind allerdings zwingend erforderlich.

Abweichend davon ist der Tätigkeitsschlüssel in Verbindung mit dem Personengruppenschlüssel 103 (Altersteilzeit) vollständig zu füllen.

Für Meldezeiträume vor dem 1.12.2011 stellt sv.net den Tätigkeitsschlüssel automatisch auf den noch gültigen Sonderschlüssel um.

 

Schulabschluss

Wählen Sie den Schlüssel für den höchsten Schulabschluss des Mitarbeiters aus.

 

Berufsausbildung

Wählen Sie den Schlüssel für die höchste Berufsausbildung des Mitarbeiters aus.

 

Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Wählen Sie aus, ob der Mitarbeiter anderen Unternehmen gewerbsmäßig nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen wird.

 

 

 

Vertragsform

Wählen Sie die Vertragsform, ob der Mitarbeiter in Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet beschäftigt wird.

 

Währung

Das Währungskennzeichen wird entsprechend dem angegebenen Meldezeitraum automatisch vorgegeben.

Für Zeiträume:

bis zum 31.12.1998 wird DM eingestellt.

vom 01.01.1999 bis 31.12.2001 wählen Sie bitte das entsprechende Kennzeichen aus. Entscheidend ist die Währung, in der die Entgeltabrechnung erfolgte.

ab 01.01.2002 wird Euro eingestellt.

 

Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt

Es ist das Bruttoarbeitsentgelt (bei Seeleuten ggfs. die D-Heuersumme) anzugeben, für das im angegebenen Zeitraum Beiträge oder Beitragsanteile entrichtet wurden oder zu entrichten waren; die für den Zeitraum geltende Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ist zu beachten. Centbeträge (Pfennigbeträge) von mehr als 49 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten auf volle Euro-Beträge (DM-Beträge) zu runden.

 

Entgelt Rentenberechnung

Hier ist das tatsächliche Arbeitsentgelt, das ohne Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs zu berücksichtigen wäre, einzutragen. Also nicht das Entgelt, das mit der Formel für die Ermittlung des Entgelts im Übergangsberich reduziert wurde.

Sofern eine Entgeltmeldung auch Beschäftigungszeiten außerhalb des Übergangsbereichs umfasst, sind hier die aus diesen Beschäftigungszeiten beitragspflichtigen Arbeitsentgelte zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Das Feld ist in Meldungen für Beschäftungszeiten im Übergangsbereich mit der Beitragsgruppe „0“ in der Rentenversicherung (Befreiung von der Rentenversicherung, Versicherungsfreiheit oder keine Versicherungspflicht in der Rentenversicherung) nicht zu befüllen.

 

 

GKV-Monatsmeldung

Die GKV-Monatsmeldung (Abgabegrund 58) ist nur noch für Meldezeiträume ab dem 1.1.2015 für versicherungspflichtige Mehrfachbeschäftigte bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze auf Anforderung der Krankenkassen abzugeben.

 

Eine GKV-Monatsmeldung ist nicht abzugeben:

 

Für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB IV (geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung). Dies gilt auch, sofern bei einer geringfügigen Beschäftigung auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wurde.

Für Arbeitnehmer, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (Personengruppe 190).

Für Beschäftigte, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB VI von der Versicherungspflicht befreit und Mitglied in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind. Üben diese Beschäftigten eine Mehrfachbeschäftigung aus oder haben weitere beitragspflichtige Einnahmen, erfolgt die Erstattung der GKV-Monatsmeldung nur an die zuständige Krankenkasse.

 

Tage, für die eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung besteht

Es ist die Anzahl der Tage einzugeben, für die eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung im Abrechnungsmonat besteht (SV-Tage).

 

Laufendes Entgelt KV/PV

Es ist das laufende kranken-/pflegeversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldung gelten soll erzielt wurde, einzugeben.

Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamten Abrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

 

Laufendes Entgelt RV

Es ist das laufende rentenversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldung gelten soll erzielt wurde, einzugeben.

Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamten Abrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

 

Laufendes Entgelt ALV

Es ist das laufende arbeitslosenversicherungspflichtige Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldung gelten soll erzielt wurde, einzugeben.

Besteht das Beschäftigungsverhältnis ohne Arbeitsentgelt fort und ist insoweit im gesamten Abrechnungsmonat kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erzielt worden, ist die GKV-Monatsmeldung mit einem Arbeitsentgelt von 0 EUR abzugeben (zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub, Bezug von Krankengeld oder Streik).

 

Einmaliges Entgelt

Es ist das einmalig gezahlte Entgelt das in dem Zeitraum, für den die Meldung gelten soll gezahlt wurde, einzugeben.

 

Fragen im Einzelfall?

Wenden Sie sich bitte direkt an den Ansprechpartner der zuständigen Krankenkasse.

 

Angaben zur Unfallversicherung

 

Ab dem 01.01.2016 entfallen die Angaben zur Unfallversicherung in allen Entgeltmeldungen. Für die Unfallversicherung wird die UV-Jahresmeldung mit Meldegrund 92 eingeführt. Der Meldegrund 91 wird ersatzlos gestrichen.

 

Die Angaben zur Unfallversicherung wurden angepasst. In der Grundeinstellung sind zuerst 2 Zeilen vorgegeben.

Sobald die 2. Zeile gefüllt wird, steht dem Anwender eine weitere Zeile zum Befüllen zur Verfügung. Beim Befüllen der dritten Zeile eine vierte usw. bis max. 9 Zeilen.

 

Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers

Wählen Sie hier den für Ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) aus. In der vorgegebenen Liste sind alle Unfallversicherungsträger bundesweit hinterlegt. Dieses Feld muss bei Entgeltmeldungen ab 2009 gefüllt sein.

 

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

Mitgliedsnummer beim UV-Träger

Die Mitgliedsnummer ist bis zum 31.12.2022 das eindeutige Ordnungsmerkmal beim zuständigen UV-Träger. Sie kann auch als Kundennummer, Aktenzeichen oder Ähnliches durch den UV-Träger bezeichnet werden. Die Mitgliedsnummer wird auf korrekte Länge und zulässige Zeichen geprüft. Ab dem 01.12.2012 erfolgt zusätzlich  eine Prüfung, ob diese Mitgliedsnummer beim ausgewählten UV- Träger tatsächlich existiert. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie die korrekte Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens beim zuständigen UV-Träger erfassen.

Ist der Arbeitgeber Mitglied einer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG), so ist die Angabe der Mitgliedsnummer nicht erforderlich.

 

Für alle Meldezeiträume ab dem 01.01.2023 ist die Unternehmensnummer beim UV-Träger zu erfassen. Die Mitgliedsnummer wird in diesem Fall nicht angegeben.

 

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

Unternehmensnummer beim UV-Träger

Die Unternehmensnummer ist ab dem 01.01.2023 das eindeutige Ordnungskennzeichen beim zuständigen UV-Träger und ersetzt die Mitgliedsnummer. Die Unternehmensnummer wird auf korrekte Länge und eine korrekte Prüfziffer geprüft. Stellen Sie bitte sicher, dass für alle Meldezeiträume ab dem 01.01.2023 die korrekte Unternehmensnummer Ihres Unternehmens beim zuständigen UV Träger erfassen.

Für Meldezeiträume vor dem 01.01.2023 kann die Mitgliedsnummer beim UV Träger erfasst werden. In diesem Fall muss die Unternehmensnummer nicht angegeben werden.

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

Grund

Folgende UV-Gründe können ausgewählt werden.

000  = UV-Pflichtig ohne Besonderheiten (Standardwert)

A07 = Arbeitnehmer der UV-Träger

A08 = Unternehmen ist Mitglied bei einer Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

A09 = Beitrag zur Unfallversicherung wird nicht nach dem Arbeitsentgelt bemessen (wie z.B. Kopfpauschale).

B01 = Entsparung von ausschließlich sozialversicherungspflichtigem Wertguthaben

B06 = UV-Entgelt wird in einer anderen Gefahrtarifstelle dieser Entgeltmeldung angegeben

B09 = Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Entgeltmeldung erfordern

C01 = Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die DRV-Bund

Der UV-Grund 000 ist standardmäßig eingestellt. Wählen Sie einen anderen Grund, wenn dieser zutreffend ist.

Ist der Arbeitgeber Mitglied einer LBG, so ist der UV-Grund "A08" einzutragen.

Sofern Sie folgende fiktive Gefahrtarifstellen "77777777", "88888888" und "99999999", jedoch keine UV-Grund wählen,  generiert sv.net automatisch den UV-Grund "A07", "A08" und "A09".

Die Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle und die Gefahrtarifstelle werden in diesen Fällen gelöscht. Es wird lediglich der UV-Grund in der Meldung übermittelt.

Sofern kein UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt angefallen ist, wählen Sie den zutreffenden UV-Grund.

 

Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle

Die Betriebsnummer ist in der Regel identisch mit der Betriebsnummer des zuständigen UV-Trägers. In diesen Fällen wird automatisch die Betriebsnummer des oben ausgewählten UV-Trägers übernommen. Nur dann, wenn für besonders veranlagte Betriebsteile der Gefahrtarif eines anderen UV-Trägers angewendet wird (fremdartige Nebenunternehmen z.B. bei der BG der Bauwirtschaft, der BG Nahrungsmittel und Gaststätten und der Steinbruchs-BG), ist eine abweichende Betriebsnummer zu erfassen.

 

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

Gefahrtarifstelle

Eingetragen wird die Gefahrtarifstelle, nach der das Unternehmen veranlagt wurde. Der zuständige UV-Träger hat dem Unternehmen in der Regel diese Schlüsselzahl mitgeteilt. Die Gefahrtarifstelle kann auch als Gewerbszweig oder Strukturschlüssel bezeichnet werden. Sofern die Mitgliedsnummer der Gefahrtarifstelle erfasst wurde, werden hier alle zu dieser Betriebsnummer hinterlegten Gefahrtarife zur Auswahl angeboten. Selbstverständlich ist auch eine manuelle Eingabe möglich.

 

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

UV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Das UV-Entgelt kann vom SV-pflichtigen Entgelt abweichen. Bitte tragen Sie hier das unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des Mitarbeiters ein.

Bei den UV-Gründen "A07", "A08" und "A09" bzw. den fiktiven Gefahrtarifstellen "77777777"; "88888888" und "99999999"  ist die Angabe eines beitragspflichtigen Arbeitsentgelts nicht zulässig.

Ansonsten braucht hier nur dann nichts erfasst werden, wenn mit einer oder mehreren vorhergehenden Meldungen der Höchstjahresarbeitsverdienst des UV-Trägers bereits erreicht wurde oder ein UV-Grund ungleich 000 zutreffend ist.

 

Hinweis:

Die Angaben beziehen sich auf den im Block Meldedaten angegebenen Meldezeitraum. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

 

Wichtiger Hinweis:

Bei Fragen zu diesen unfallversicherungsrelevanten Daten wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Einige UV-Träger haben Ansprechpartner benannt, diese finden Sie in sv.net unter Kontakt/Fachliche Ansprechpartner im Fachbereich "Unfallversicherung" oder auf unserer Homepage. Weder die Ansprechpartner der Krankenkassen, noch die Mitarbeiter der Hotline der ITSG können hierzu fundierte Auskünfte erteilen.

 

Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung

Fehlerhaft abgegebene Meldungen sind zu stornieren und ggf. in richtiger Form erneut zu erstatten. Wird eine Meldung storniert, so sind die ursprünglich gemeldeten Daten einzutragen.

Namensänderungen, Änderungen der Staatsangehörigkeit und Anschriftenänderungen können nicht storniert werden.

Die Ausführungen zu den Feldern Beschäftigungszeit, Betriebsnummer des Arbeitgebers, Personengruppe, Mehrfachbeschäftigung, Rechtskreis, Beitragsgruppen, Angaben zur Tätigkeit, Schlüssel der Staatsangehörigkeit, Währung, Beitragspflichtiges Entgelt und Statuskennzeichen gelten entsprechend.

 

Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann

Wurde für den Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer durch den Rentenversicherungsträger vergeben, sind für die Vergabe der Versicherungsnummer folgende Angaben einzutragen:

 

Geburtsname

Tragen Sie bitte hier den Geburtsnamen des Beschäftigten ein.

 

Geburtsort

Tragen Sie bitte hier den Geburtsort des Beschäftigten ein.

 

Geburtsdatum

Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

 

Geburtsland

Es ist der Staatsangehörigkeitsschlüssel des Geburtslandes des Mitarbeiters auszuwählen. Die Ausführungen unter "Aktuelle Staatsangehörigkeit" gelten entsprechend.

 

Geschlecht

Bitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

 

Schlüssel der aktuellen Staatsangehörigkeit

Wählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staaten sind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. Für Deutschland wählen Sie einfach die 0.

Bei einer Meldung zur Änderung der Staatsangehörigkeit (Abgabegrund 63) ist hier die neue Staatsangehörigkeit einzutragen.

 

Sofortmeldung

Beginn

Es ist der Tag der Beschäftigungsaufnahme anzugeben.