Bescheinigungen der Rentenversicherung

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Bescheinigungen der Rentenversicherung

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Zum 01.01.2022 ergeben sich in diesem Verfahren diverse Änderungen:

 

Hier wird eine neue Bescheinigungsart:

Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA)

aufgenommen.

 

Mit diesem  Verfahren erfolgt die Aufforderung seitens der Rentenversicherung

zur Abgabe einer gesonderten Meldung (Abgabegrund 57) für die Übermittlung der Entgelte in den letzten Monaten vor einem Rentenbeginn oder in einem Versorgungsausgleichsverfahren elektronisch durch den Rentenversicherungsträger (GML57).

zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA).

 

Sofern der Arbeitgeber mit sv.net arbeitet und seine Meldungen über sv.net versendet, erfolgt die Aufforderung der Rentenversicherung hierzu grundsätzlich elektronisch über sv.net.

 

Wenn Sie die Rentenversicherung zur Abgabe der Gesonderten Meldung aufgefordert hat, wählen Sie bitte in sv.net in der Formularnavigation unter:

SV-Meldung (Allgemein, Knappschaft, See) / Sondermeldung / Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI

und erstellen Sie diese Meldung.

Sofern die Erstellung dieser Meldung fachlich nicht möglich ist, teilen Sie der Rentenversicherung den entsprechenden Hinderungsgrund mit.

Wählen Sie hierzu in der Formularnavigation die Meldung:

Meldung zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA)

und erfassen hier die geforderten Daten, den Grund der Anforderung GML57 und den entsprechenden Hinderungsgrund.

 

Wenn Sie die Rentenversicherung zur Abgabe einer Entgeltbescheinigung zur Berechnung einer möglichen Befreiung von der Zuzahlung bei Rehabilitationsmaßnahmen (ZUZA)

aufgefordert hat, wählen Sie bitte in sv.net in der Formularnavigation unter:

Meldung zur Rentenversicherung auf deren Anforderung (rvBEA)

und erstellen Sie diese Meldung unter Angabe des Grundes der Anforderung ZUZA.

Sofern die Erstellung dieser Meldung fachlich nicht möglich ist, wählen Sie den entsprechenden Hinderungsgrund aus.

 

 

Detaillierte Ausführungen hierzu finden Sie unter: Bescheinigungen der Rentenversicherung