Betriebsdatenpflege

<< Hier klicken, um das Inhaltsverzeichnis einzusehen. >>

Navigation:  »Keine höhere Ebene«

Betriebsdatenpflege

Vorherige SeiteZur KapitelübersichtNächste Seite

Arbeitgeber sind verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten wie

Name des Beschäftigungsbetriebs mit Rechtsform

Anschrift(en) des Beschäftigungsbetriebs

Beschäftigungsort sowie wirtschaftliche Betätigung des Beschäftigungsbetriebs

Ansprechpartner beim Arbeitgeber selbst oder bei einem beauftragten Dritten

Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit

 

dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) unverzüglich zu melden.

 

Mit dem vorgegebenen Formular können sie schnell und einfach Änderungen von Betriebsdaten dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellen und elektronisch übermitteln.

 

Die Übermittlung erfolgt automatisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit!

 

Hinweis: Diese Meldungen können nicht storniert werden.

 

STD_COM_Betriebsdatenpflege

 

 

Meldung Betriebsdatenpflege:

 

 

Hinweis: Über die Schaltfläche "Firmendaten einfügen" können Sie die gespeicherten Firmendaten in das Formular einfügen.

 

Betriebsdatenpflege_standard

 

 

 

Änderung betrieblicher Stammdaten / Beendigung der Betriebstätigkeit

 

Abgabegrund

Bitte wählen Sie hier den zutreffenden Abgabegrund aus:

01: Änderung Betriebsdaten

Dieser Grund ist auszuwählen, wenn sich Änderungen in den Betriebsdaten (Name, Anschrift, Ansprechpartner bzw. abweichende Postanschrift) ergeben.

05: Aktueller Stand Betriebsdaten

Dieser Grund ist auszuwählen, wenn der aktuelle Stand der Betriebsdaten gemeldet werden soll (beispielsweise bei Aufforderung durch die BA oder den Prüfdienst der Rentenversicherung).

06: Neuer Dienstleister

Dieser Grund ist auszuwählen, wenn ein neuer Dienstleister für die Betriebsnummer, also für den Betrieb zuständig wird und estmalig meldet.

 

 

Zu welchem Datum sollen Stammdaten geändert werden bzw. wird die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt?

 

Ereignisdatum - Datum, zu dem das Veränderungsereignis wirksam wird bzw. wurde

Mit dem Ereignisdatum wird festgelegt, seit wann oder ab wann die Änderung wirksam wurde bzw. wird. Es können somit auch bis zu drei Monate in der Zukunft liegende Veränderungen (Ereignisse) mitgeteilt werden.

 

Es ist das Datum einzugeben, zu dem die betriebliche Veränderung stattgefunden hat.

Steht ein Ereignis fest, zu dem es eine betriebliche Veränderung geben wird, dann kann diese Veränderung frühzeitig übermittelt werden. Als Ereignisdatum ist dann das bis zu drei Monate in der Zukunft liegende Datum einzutragen, zu dem die neuen Angaben gelten.

 

Zur Korrektur bereits übermittelter Angaben werden in einer weiteren Betriebsdatenmeldung die korrekten Angaben mit demselben Ereignisdatum übermittelt wie in der ursprünglichen Meldung.

Gab es mehrere Änderungsereignisse mit dem Abgabegrund 01=Änderung der Betriebsdaten, so ist das Datum des maßgeblichen Ereignisses mit dem Abgabegrund 01=Änderung der Betriebsdaten einzugeben.

Bei den Abgabegründen 05 = aktueller Stand Betriebsdaten und 06 = neuer Dienstleister entspricht das Ereignisdatum dem Tagesdatum.

Ein fehlerhaft übermitteltes Ereignisdatum kann nicht durch eine neue Betriebsdatenmeldung korrigiert werden.

 

Was soll zu diesem Zeitpunkt gemeldet werden?

 

Mit einer Betriebsdatenmeldungen können gleichzeitig mehrere Änderungen gemeldet werden.

 

Änderung in den Namensfeldern des Beschäftigungsbetriebs

Wählen Sie "J", sofern Angaben in den "Namensfeldern (Name und Rechtsform)" geändert wurden bzw. werden. Sofern in den Namensfeldern keine Änderungen erfolgen, wählen Sie bitte "N".

Es können in einer Betriebsdatenmeldung gleichzeitig mehrere Änderungen gemeldet werden.

 

Änderung in den Anschriftenfeldern des Beschäftigungsbetriebs

Wählen Sie "J", sofern Angaben in den "Anschriftenfeldern" geändert wurden bzw. werden. Sofern in den Anschriftenfeldern keine Änderungen erfolgen, wählen Sie bitte "N".

Es können in einer Betriebsdatenmeldung gleichzeitig mehrere Änderungen gemeldet werden.

 

Änderung in den Ansprechpartnerdaten

Wählen Sie "J", sofern Angaben zum "Ansprechpartner für SV-Träger beim Arbeitgeber oder beim beauftragten Dritten" geändert wurden bzw. werden. Sofern in den Ansprechpartnerdaten keine Änderungen erfolgen, wählen Sie bitte "N".

Es können in einer Betriebsdatenmeldung gleichzeitig mehrere Änderungen gemeldet werden.

 

Abweichende Postanschrift

Sofern keine abweichende Postanschrift vorhanden ist, die Post der SV-Träger also an die Anschrift des Beschäftigungsbetriebes gesendet werden soll, wählen Sie bitte:

1: keine abweichende Postanschrift vorhanden.

 

Sofern bisher eine abweichende Postanschrift gemeldet war, künftig die Post der SV-Träger allerdings an die Anschrift des Beschäftigungsbetriebes gesendet werden soll, wählen Sie bitte:

2: bereits gemeldete Postanschrift löschen.

 

Sofern Post der SV-Träger unter der Anschrift des Beschäftigungsbetriebs nicht zugestellt werden kann oder nicht zugestellt werden soll bzw. bei Änderungen, wählen Sie bitte:

3: abweichende Postanschrift melden bzw. ändern.

Bei dieser Auswahl öffnet sich der Block "Abweichende Postanschrift (z.B. Personalstelle, Privatanschrift des Inhabers, Hausverwaltung)"

Erfassen Sie dort bitte die entsprechenden Angaben.

 

Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit

Wählen Sie "B", sofern die Betriebstätigkeit vollständig beendet wird. Tragen Sie im Feld "Datum, zu dem das Veränderungsereignis wirksam wird" das Datum der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit ein.

Gleichzeitig sind alle zum Zeitpunkt der Stillegung gültigen Angaben (Name mit Rechtsform, Anschriften und Ansprechpartnerdaten) zu melden.

 

Die SV-Träger können aufgrund dieses Kennzeichens erkennen, dass die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde bzw. der Beschäftigungsbetrieb geschlossen wurde und unter der Anschrift nicht mehr angeschrieben werden kann.

 

Wichtige Hinweise:

Ist der Beschäftigungsbetrieb nur temporär ohne Beschäftigte (z.B. nach Abmeldung des letzten Beschäftigten), so muss das keine vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit darstellen.

Entscheidend ist, ob die Betriebstätigkeit ohne Mitarbeiter fortgesetzt wird. Wird die Betriebstätigkeit ohne Mitarbeiter fortgesetzt, ist keine vollständige Beendigung zu melden. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebstätigkeit vorübergehend nicht stattfindet (z. B. Saisonbetrieb).

 

Stilllegung nach Insolvenzverfahren mit der Betriebsnummer des Arbeitgebers:

Wird das Insolvenzverfahren mit der originären Betriebsnummer des Arbeitgebers geführt und mit der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit des Beschäftigungsbetriebs des Arbeitgebers abgeschlossen, dann muss der Insolvenzverwalter die vollständige Beendigung zur originären Betriebsnummer des Arbeitgebers melden.

 

Stilllegung nach Insolvenzverfahren mit Insolvenz-Betriebsnummer:

Wird vom Insolvenzverwalter eigens für das Insolvenzverfahren eine neue Betriebsnummer (Insolvenz-Betriebsnummer) beantragt, so muss der Insolvenzverwalter eine vollständige Beendigung der bisherigen Betriebsnummer des Arbeitgebers melden. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens muss der Insolvenzverwalter die vollständige Beendigung seiner Insolvenz-Betriebsnummer melden.

 

 

Beschäftigungsbetrieb

 

Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs

"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie bei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kann nicht geändert werden.

 

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte eine Premiumregistrierung durch.

 

Als Premiumbenutzer tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

Ist die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes für den die Meldung erstellt werden soll identisch mit der Betriebsnummer mit der Sie sich registriert haben, können Sie über das Symbol "Firmendaten einfügen" die Daten Ihrer Firma in das Formular übernehmen.

 

Name mit Rechtsform

 

Bestandteil 1

Der Name des Beschäftigungsbetriebs inklusive der Rechtsform dient der Identifizierung des einzelnen Beschäftigungsbetriebs eines Arbeitgebers durch die SV Träger.

In Anschreiben wird der Name zur Adressierung verwendet. Damit der Name in das Adressfeld eines Briefes passt, wird er in drei Zeilen dargestellt.

 

Es ist der vollständige Name inklusive der Rechtsform anzugeben, unter dem der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr auftritt.

 

Bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen ist hier den handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechend die Firma im Sinne des § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) incl. des Rechtsformzusatzes anzugeben.

 

Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmen muss der Name des Beschäftigungsbetriebs den Grundsätzen der Namensklarheit und -wahrheit genügen. Er muss zur Kennzeichnung des Beschäftigungsbetriebs geeignet sein, ausreichende Unterscheidungskraft besitzen und darf keine irreführenden Angaben enthalten. Einschlägige Vorschriften (insb. Bürgerliches Gesetzbuch und Gewerbeordnung) sind zu beachten. Es sollen der Vor- und Nachname des Inhabers, Gesellschafters oder Partners angegeben werden.

 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss im Rechtsverkehr mit einer Unternehmensbezeichnung auftreten, welche mindestens aus den Nachnamen der Gesellschafter und dem Rechtsformkürzel „GbR“ besteht.

 

Der im Vereinsregister eingetragene Name ist bei eingetragenen Vereinen mit dem Zusatz „e.V.“ anzugeben. Der Name eines nicht eingetragenen Vereins muss den Grundsätzen der Namensklarheit und Namenswahrheit genügen.

 

Bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist der i.d.R. gesetzlich festgelegte Name anzugeben.

 

Besteht der Name des Beschäftigungsbetriebs aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen. Die Trennung soll an Leerzeichen stattfinden. Besteht der Name aus mehr als 90 Zeichen, ist er sinnvoll abzukürzen.

Rechtsformangaben sollen nicht anhand von Leerzeichen getrennt werden.

 

Bestandteil 2

Besteht der Name des Beschäftigungsbetriebs aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen. Die Trennung soll an Leerzeichen stattfinden.

Rechtsformangaben sollen nicht anhand von Leerzeichen getrennt werden.

siehe auch die Ausführungen zu Bestandteil 1!

 

Bestandteil 3

Besteht der Name des Beschäftigungsbetriebs aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen. Die Trennung soll an Leerzeichen stattfinden.

Rechtsformangaben sollen nicht anhand von Leerzeichen getrennt werden.

siehe auch die Ausführungen zu Bestandteil 1!

 

 

Rechtsform

Wählen Sie aus der Liste die zutreffende Rechtsform Ihres Betriebes aus. Es ist ausschließlich einer dieser Werte zulässig.

 

Es gibt sehr viele Rechtsformen teilweise auch als Kombinationen. Die hinterlegte Liste beinhaltet nur die in diesem Verfahren häufig vorkommenden Angaben zu Rechtsformen sowie solche, die schon in anderen Verfahren vorkommen. Als „Sammler“ wird eine Kategorie für sonstige inländische oder ausländische Rechtsform-Kombinationen angeboten.

Die Liste ist ergänzt um Auswahlmöglichkeiten, die keine konkrete Rechtsform darstellen. Sie soll Ihnen helfen, den Beschäftigungsbetrieb korrekt zu verschlüsseln. Beispielsweise erfordern Privathaushalte keine Rechtsformangabe. Um dem Anwender die Bestimmung des zutreffenden Schlüssels zu ermöglichen, wird auch die Auswahl „Privathaushalt“ angeboten. Auch die Plausibilisierung wird darüber korrekt gesteuert.

Bei gesetzlich festgelegten Betriebsbezeichnungen handelt es sich in der Regel um Körperschaften des öffentlichen Rechts. In diesen Fällen kann „KdöR“ in die Firmierung aufgenommen werden. Um die Anwenderfreundlichkeit zu erhöhen, wird in der Auswahl nicht nur „Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)“ angeboten, sondern auch „Gebietskörperschaften“.

Nach Auswahl der zutreffenden Rechtsform wird der dazugehörige Rechtsformschlüssel und die Rechtsformergänzung automatisch in die betreffenden Felder eingestellt. Diese sind vom Anwender nicht editierbar.

 

Rechtsformschlüssel

Die dreistelligen Schlüsselzahlen entsprechen der Codeliste in Version 6 des IT-Planungsrates. Entsprechend Ihrer Auswahl im Feld Rechtsform wird programmseitig der dazugehörige Rechtsformschlüssel in dieses Feld eingestellt. Eine Änderung dieses Schlüssels ist nicht möglich. Die Steuerung erfolgt ausschließlich über den im Feld Rechtsform ausgewählten Wert.

 

 

Rechtsformergänzung

Für dieses Verfahren wird eine tiefergehende Gliederung der Angaben benötigt. Beispielsweise müssen die Rechtsformen „gGmbH“ und „GmbH“ unterschieden werden. Entsprechend Ihrer Auswahl im Feld Rechtsform wird programmseitig die dazugehörige Rechtsformergänzung in dieses Feld eingestellt. Eine Änderung dieses Schlüssels ist nicht möglich. Die Steuerung erfolgt ausschließlich über den im Feld Rechtsform ausgewählten Wert.

 

 

 

Anschrift

Grundsätzlich wird die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs von SV-Trägern und anderen für die Postzustellung verwendet. Ausnahme: Es ist zusätzlich eine Postanschrift angegeben. In diesem Fall wird an die Postanschrift adressiert. Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs entspricht dem Ort der Beschäftigung in Deutschland (vgl. § 9 SGB IV).

Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs wird für die Zustellung von Betriebsnummernbescheid bzw. Änderungsbescheiden auch dann verwendet, wenn die Betriebsnummer von einem Dritten im Auftrag des Arbeitgebers beantragt wurde oder die Meldung zur Betriebsdatenpflege vom Dritten übermittelt wurde.

 

Jeder Beschäftigungsbetrieb im Sinne des § 18i Abs. 3 SGB IV verfügt mindestens über eine Betriebsanschrift. Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs repräsentiert den Beschäftigungsort. Gemäß § 9 SGB IV ist der Beschäftigungsort der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.

Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs muss eine Anschrift des jeweiligen Arbeitgebers innerhalb von Deutschland sein. Die Straßenschreibweise soll dem Straßenverzeichnis der Deutschen Post entsprechen.

 

Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs soll OHNE Ortsteilangabe übermittelt werden.

 

Die Anschrift eines Dienstleisters wird nicht gemeldet bzw. gespeichert.

 

Straße

Bitte tragen Sie hier die Straße des Beschäftigungsbetriebes ein.

Die Straßenschreibweise soll dem Straßenverzeichnis der Deutschen Post entsprechen.

 

Hausnummer

Bitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Postleitzahl

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungsbetriebes ein.

Es sind nur inländische Postleitzahlen (5-stellig numerisch) zulässig.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Ort des Beschäftigungsbetriebs ein.

Die Anschrift des Beschäftigungsbetriebs soll OHNE Ortsteilangabe übermittelt werden.

 

Ansprechpartner für SV-Träger beim Arbeitgeber oder beim beauftragten Dritten

Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für SV-Träger dienen einer raschen Kontaktaufnahme zu einer Person oder Abteilung, die Auskunft zu den Meldungen oder Beschäftigungsbetrieben eines Arbeitgebers geben kann.

 

Name

Beim Namen des Ansprechpartners soll der Nachname angegeben werden.

Vornamen und Titel können zusätzlich erfasst werden.

Werden personenunabhängige Kontaktdaten erfasst, so können im Feld Name folgende Werte übermittelt werden:

- Bezeichnung einer Organisationseinheit (z. B. „Personalabteilung“, „Telefonzentrale“)

- Bezeichnung des beauftragten Dritten (z.B. „Steuerbüro ALLES“)

- „unbekannt“.

 

Telefon

Vorzugsweise sind Telefonnummern anzugeben, unter denen eine gute Erreichbarkeit sichergestellt ist.

Das sind vor allem die Telefonnummern von Telefonzentralen oder Rufkreisen. Es können auch Mobilnummern eingetragen werden.

NICHT zugelassen sind:

- Dummy-Telefonnummern

- Sonderrufnummern (z.B. 0800, 01801, 0900).

 

Es kann nur eine Telefonnummer bzw. Mobilnummer angegeben werden.

Die Telefonnummer muss aus einer vollständigen Vorwahl und vollständigen Durchwahl bestehen.

Empfohlen wird die Erfassung gemäß DIN 5008.

Die Vorwahl wird durch ein Leerzeichen von der restlichen Telefon-Nummer abgesetzt (+49 30 12345).

Eine Durchwahlnummer wird mit einem Bindestrich an die Anlagennummer angehängt (+49 30 4321-12).

Angabe des Ländercodes

- Einer Telefonnummer in Deutschland soll ein Pluszeichen und eine 49 vorangestellt werden. Es entfällt dann die 0 der Vorwahl (+49 30 987654).

- Auslandsnummern muss ein Pluszeichen und der internationale Ländercode vorangestellt werden.

Die Schreibweise für Mobilnummern ist mit der für Telefonnummern identisch (0179 9999999).

 

Hinweis:

Es sind nur Ziffern zugelassen. Als Trennzeichen sind Leerzeichen, Minus-Zeichen oder ein Querstrich zugelassen.

 

E-Mail

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist optional.

Es dürfen keine „Dummy-Mailadressen“ eingetragen werden.

 

Aktenzeichen

Die Angabe eines Aktenzeichens ist optional.

 

 

Abweichende Postanschrift (z.B. Personalstelle, Privatanschrift des Inhabers, Hausverwaltung)

 

Bezüglich der Postanschrift gibt es drei grundlegende Ereignisse:

- Anlegen einer Postanschrift, wenn es zum Beschäftigungsbetrieb bisher keine Postanschrift gab,

- Ändern einer bestehenden Postanschrift,

- Löschen einer bestehenden Postanschrift

 

Zudem kann die Postanschrift vier Ausprägungen annehmen:

- Hausanschrift

- Postfach-Anschrift

- Großempfängeranschrift

- Auslandsanschrift

 

In Abhängigkeit von diesen grundlegenden Ereignissen und den Ausprägungen ergeben sich neun

Kombinationsmöglichkeiten, wie die Felder des Datenbausteins korrekt zu befüllen sind.

 

 

Art der abweichenden Postanschrift

Die abweichende Postanschrift kann vier Ausprägungen annehmen:

- Hausanschrift

- Postfach-Anschrift

- Großempfängeranschrift

- Auslandsanschrift

 

Wählen Sie bitte hier die zutreffende Ausprägung aus.

 

Name

Bestandteil 1

Die Angaben sollen eine rasche und unproblematische Postzustellung ermöglichen. Wird eine „Postanschrift“ angegeben, so hat diese bei einem Schreiben des SV-Trägers Vorrang vor der Anschrift des Beschäftigungsbetriebs.

 

Die Postanschrift muss eine Anschrift des jeweiligen Arbeitgebers sein. Es kann sich um die Anschrift von einem von mehreren Beschäftigungsbetrieben des Arbeitgebers handeln oder auch seine Privatanschrift.

Die Angabe der Anschrift eines Dritten (Steuerbüro, Rechenzentrum, Lohnbüro etc.) als Postanschrift ist NICHT zulässig.

 

Besteht der Name der Postanschrift aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen.

 

Bestandteil 2

Besteht der Name der Postanschrift aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen.

 

siehe auch die Ausführungen zu Bestandteil 1!

 

Bestandteil 3

Besteht der Name der Postanschrift aus mehr als 30 Zeichen, so ist eine Aufteilung auf die drei Felder mit jeweils maximal 30 Zeichen vorzusehen.

 

siehe auch die Ausführungen zu Bestandteil 1!

 

Anschrift

 

Straße

Bitte tragen Sie hier ggfs. die Straße der vom Beschäftigungsbetrieb abweichenden Postanschrift ein. Die Straße darf nur bei einer Hausanschrift angegeben werden.

 

Hausnummer

Bitte tragen Sie hier ggfs. die Hausnummer der vom Beschäftigungsbetrieb abweichenden Postanschrift ein.

 

Land

Sofern die abweichende Postanschrift im Ausland liegt, wählen Sie hier bitte das entsprechende Länderkennzeichen aus.

 

PLZ

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl der vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Postanschrift ein.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Ort der vom Beschäftigungsbetrieb abweichenden Postanschrift ein.

 

Postfach

 

PLZ

Bitte tragen Sie hier ggfs. die Postleitzahl (postfachbezogen) oder die Großempfänger-Postleitzahl der vom Beschäftigungsbetrieb abweichende Postanschrift ein

 

Postfach

Bitte tragen Sie hier ggfs. die Nummer des Postfachs der abweichenden Postanschrift ein.