Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto

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Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto

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Ab dem 01.01.2023 gibt es ein neues Verfahren. Mit der Meldung an die Krankenkasse zum Arbeitgeberkonto können Arbeitgeber ihre Daten elektronisch an die Krankenkasse melden.

 

Meldegründe
Zu diesem Zweck gibt es zwei Meldegründe: Wenn Sie eine Aufforderung der Krankenkasse erhalten mit der Anforderung Ihre Arbeitgberdaten zu übermitteln, tun Sie dies mit dem Meldegrund "01 Meldung von Arbeitgeberdaten nach Anforderung durch die Krankenkasse (Eröffnung Arbeitgeberkonto)". Mit diesem Formular übermitteln Sie alle Angaben, die die Krankenkasse benätigt um ein Arbeitgeberkonto zu eröffnen. Dazu gehören nicht nur die Grunddaten wie Ihr Firmenname, die Anschrift oder der Ansprechpartner, sondern auch eine abweichende Korrespondenzanschrift oder ein beauftragter Dienstleister. Sie können ebenfalls Angaben dazu machen, ob Sie am Ausgleichsverfahren U1 teilnehmen möchten und welchen Erstattungssatz Sie wählen möchten.
 
Mit dem Meldegrund "02 Meldung von Änderungen der Arbeitgeberdaten" melden Sie Änderungen, die sich in diesen Angaben ergeben. Zusätzlich zu den erforderlichen Angaben, geben Sie hier das Datum an, ab dem sich Ihre Angaben ändern. Bitte erfassen Sie in diesem Formular nur die Angaben, die sich geändert haben.

 

Gläubiger Identifikationsnummer
Bei den Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat ist die Gläubiger Identifikationsnummer anzugeben. Diese Nummer ist Krankenkassenspezifisch und wird von der Krankenkasse in sv.net bereitgestellt. Wenn Sie die Angaben zu Ihrer Bankverbindung erfassen und die Betriebsnummer der Krankenkasse angeben, wird die Gläubiger ID automatisch in das Formular übernommen. Sollte die Krankenkasse diese Nummer in sv.net nicht bereitstellen, müssen Sie diese ggf. direkt bei der Krankenkasse erfragen.