SV-Meldungen

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Zum 01.01.2023 ergeben sich bei den SV-Meldungen Änderungen.

 

Steuerdaten bei geringfügig entlohnter Beschäftigung
Bisher wurden die "Steuerdaten bei geringfügig entlohnter Beschäftigung" nur bei der Personengruppe 190 in das Formular eingeblendet.
 
Wird als Krankenkassen Betriebsnummer die Betriebsnummer der Knappschaft (98000006) eingegeben und zusätzlich die Personengruppe 109 oder 190, werden die Steuerdaten eingeblendet, so dass Sie die Angaben für diese Personengruppen erfassen können.

 

Betriebsnummer
Das Feld "Betriebsnummer" bei den Angaben zur Firma wurde umbenannt in "Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs". Diese Änderung gilt auch für Meldungen an die Berufsständische Versorgung.

 

Hauptbetriebsnummer
In den Angaben zur Firma kann eine zusätzliche Hauptbetriebsnummer angegeben werden. Hier muss die Betriebsnummer angegeben werden, unter der die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer nachgewiesen werden sollen. Diese Änderung gilt auch für Meldungen an die Berufsständische Versorgung.

 

Geburtsangaben
Im seemännischen Meldeverfahren müssen bei Anmeldungen (Meldegrund 10 bis 13 und 40) die Geburtsangaben auch erfasst werden, wenn eine Versicherungsnummer angegeben wird. Dies gilt nicht für Sofortmeldungen (Meldegrund 20).

 

UV Jahresmeldung (Grund 92)
Für Meldungen mit einem Meldejahr > 2022 ist die Unternehmensnummer beim UV Träger anzugeben (siehe dazu auch Neuigkeiten unter "UV Lohnnachweis"). Dazu wurde ein neues Feld im Block "Unfallversicherung" geschaffen.