SV-Meldung BV

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SV-Meldung BV

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Seit dem 01.01.2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, für Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (BV), die von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, Meldungen zusätzlich an die Datenannahmestelle der berufsständischen Versorgungseinrichtungen (DASBV) elektronisch zu übermitteln.

 

Das bedeutet, dass neben der DEÜV-Meldung für die Kasse/Knappschaft auch eine Meldung mit dem entsprechenden Beitragsgruppenschlüssel an die DASBV zu schicken ist. Dabei ist zu beachten, dass der Beitragsgruppenschlüssel für die Rentenversicherung immer "0" ist.

 

Hier gilt die Besonderheit, dass an die BV auch Meldungen mit dem Beitragsgruppenschlüssel "0000" für privat krankenversicherte, geringfügig Beschäftigte, die auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, in der Personengruppe "109" Werkstudenten während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums in der Personengruppe "106" zu erstatten sind. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte vor Abgabe der SV-Meldung die zuständige BV.

 

Meldearten und Meldegründe:

 

STD_COM_SV-Meldung_BV_Meldearten

 

 

STD_COM_SV-Meldung_BV_Meldearten2

 

 

Beispiel: SV-Meldung (Anmeldung = Meldegrund 10) an eine BV:

 

 

Hinweis: Über die Schaltfläche "Firmendaten einfügen" können Sie die gespeicherten Firmendaten in das Formular einfügen.

 

STD_Anmeldung_BV