Firma / Person

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Allgemein

 

Vorgangs ID

Die Vorgangs ID ist ein für die meldende Stelle eindeutiges Zuordnungskriterium für den Meldevorgang, welches unverändert auch für mögliche Stornierungen und Neumeldungen innerhalb des Meldevorgangs verwendet wird und mit dessen Hilfe eine eindeutige Beziehung zwischen allen Meldungen hergestellt werden kann, die der Arbeitgeber für die bei ihm beschäftigte Person abgibt, um für den jeweils zugrunde liegenden Sachverhalt die Ausstellung einer A1-Bescheinigung zu erreichen.

 

Dabei sind für die Bestimmung ein und desselben Sachverhalts insbesondere folgende Faktoren maßgeblich:

 

Mitgliedstaat, in dem die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird

Wird die Erwerbstätigkeit in einem anderen bzw. einem weiteren Mitgliedstaat ausgeübt, liegt ein neuer Sachverhalt vor mit der Folge, dass eine komplett neue Meldung mit einer neuen Vorgangs ID abzugeben ist

 

Zeitraum, für den die Ausstellung der A1-Bescheinigung beantragt wird

Folgt der Zeitraum der Erwerbstätigkeit auf einen bereits beantragten oder bewilligten Zeitraum, liegt ein neuer Sachverhalt vor mit der Folge, dass eine komplett neue Meldung mit einer neuen Vorgangs ID abzugeben ist

Ist bei Ausübung der Erwerbstätigkeit in dem/n gleichen Mitgliedstaat/en der Zeitraum hingegen identisch oder liegen Überschneidungen zu einem beantragten bzw. bewilligten Zeitraum vor, handelt es sich um einen identischen Sachverhalt mit der Folge, dass die neue Meldung mit der alten Vorgangs ID abzugeben ist. Die ursprüngliche Meldung ist zu stornieren.

 

Bei sv.net ist diese Vorgangs ID vom Anwender entsprechend der vorgenannten Ausführungen selbst zu vergeben und in das Feld einzutragen.

Es sind nur Buchstaben ohne Umlaute, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche oder Schrägstriche zulässig.

 

Aktenzeichen

Um Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte ein Aktenzeichen ein. Dies kann auch die Personalnummer des Beschäftigten sein.

 

 

Stornierung

Der Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist vom Arbeitgeber zu stornieren, wenn er nicht zu stellen war oder unzutreffende Angaben enthält. Es sind die ursprünglich gemeldeten Daten zu stornieren.

Erfolgt die Stornierung, weil der Antrag unzutreffende Angaben enthielt, ist ein neuer Antrag mit den zutreffenden Angaben zu übermitteln.

 

Stornogrund

Grund der Stornierung

1 = Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person arbeitet nicht mehr im Ausland. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

2 = Zeitraum verkürzt sich: beschäftigte Person ist weiter in dem/n betreffenden Mitgliedstaat/en erwerbstätig, eine Ausnahmevereinbarung aber nicht mehr gewünscht. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

4 = Beschäftigte Person ist in mehreren Mitgliedstaaten tätig. Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung ist nicht erforderlich.

5 = Person erfüllt die Entsendevoraussetzungen, so dass der gesendete Antrag nicht erforderlich ist.

6 = Die übermittelten Angaben waren fehlerhaft. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

8 = Aufnahme zusätzlicher Erwerbstätigkeit/en: ursprünglicher Sachverhalt liegt nicht mehr vor. Neuer Antrag mit rückwirkend korrekten Angaben folgt.

9 = Sachverhalt ist nicht eingetreten, so dass der gesendete Antrag nicht erfor-derlich war und vollständig storniert wird.

 

 

Datensatz-ID der Ursprungsmeldung

Tragen Sie hier die Datensatz-ID des Antrages ein, welcher storniert werden soll.

Diese Datensatz-ID finden Sie auf dem Ausdruck ganz oben an 4. Stelle nach der "TAN".

Sollte der Antrag mit einer sv.net-Version vor dem 01.01.2020 - also vor der Version 20.0 - erstellt worden sein, ist diese manuell einzutragen.

Sie setzt sich wie folgt zusammen:

Stellen   1 - 08 = Versionsnummer

Stelle          09  = Kennzeichen für Produktversion: (sv.net/standard = A; sv.net/comfort = P)

Stelle          10  = Leerzeichen

Stellen 11 - 20  = "TAN" (diese befindet sich auf dem Ausdruck an 3. Stelle)

 

Beispiele:

Version 19.1.2 sv.net/standard; TAN = 213962740   Datensatz-ID = 19010200A 0213962740

Version 19.1.2 sv.net/comfort;   TAN = 213670123   Datensatz-ID = 19010200P 0213670123

Version 19.1.1 sv.net/standard; TAN = 213962740   Datensatz-ID = 19010100A 0213962740

Version 19.1.1 sv.net/comfort;   TAN = 213670123   Datensatz-ID = 19010100P 0213670123

 

Hinweis: Bei sv.net/comfort wird die Datensatz-ID der Ursprungsmeldung automatisch in das Formular eingestellt, sofern der Antrag mit einer Version ab 2020 erstellt wurde.

 

Firma / Arbeitgeber in Deutschland

 

 

Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs

"Normalbenutzer" (nicht Premiumbenutzer) dürfen nur für die Betriebsnummer melden, für die sie bei sv.net registriert sind. Deshalb wird hier automatisch diese Betriebsnummer eingestellt. Diese kann nicht geändert werden.

 

Wollen Sie für andere Firmen (Betriebsnummern) Meldungen abgeben, führen Sie bitte eine Premiumregistrierung durch.

 

Als Premiumbenutzer tragen Sie die vom Betriebsnummernservice der Bundesagentur für Arbeit erteilte Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Ist die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes für den die Meldung erstellt werden soll identisch mit der Betriebsnummer mit der Sie sich registriert haben, können Sie über das Symbol "Firmendaten einfügen" die Daten Ihrer Firma in das Formular übernehmen.

 

Name der Firma

Bitte tragen Sie hier den Namen des Beschäftigungsbetriebes ein.

 

Rechtsform

Wählen Sie die Rechtsform des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes aus. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:

1 = Personen oder Kapitalgesellschaft (z.B. OHG, KG, GmbH, AG)

2 = Öffentlicher Arbeitgeber (z.B. Bund, Land, Gemeinde oder Körperschaft, Anstalt bzw. Stiftung öffentlichen Rechts) 

3 = Sonstiges (z. B. eingetragener Verein)

 

Hinweis:

Ist der Arbeitnehmer bei einem öffentlichen Arbeitgeber angestellt und galten für ihn unmittelbar vor der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit, wird der Arbeitnehmer einem Beamten gleichgestellt und unterliegt bereits nach Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe b) VO (EG) Nr. 883/2004 den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit.

Hat der Arbeitnehmer dagegen einen Arbeitsvertrag mit einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bzw. einem sonstigen Arbeitgeber (z. B. einem eingetragenen Verein) geschlossen, unterliegt er während der Auslandsbeschäftigung nur dann weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht, wenn die in Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 normierten Voraussetzungen vorliegen oder zu seinen Gunsten eine Ausnahmevereinbarung gemäß Artikel 16 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 geschlossen wurde.

 

Angaben zur Geschäftstätigkeit

 

Erwirtschaftet das Unternehmen mehr als 25 % seines Umsatzes in Deutschland?

Wenn das Unternehmen mehr als 25 % seines Umsatzes in Deutschland ermittelt, ist J = Ja auszuwählen, ansonsten N = Nein.

Hinweis:

Zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Entsendung nach Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Hierunter versteht man ein Unternehmen, das in Deutschland einer nennenswerten Geschäftstätigkeit nachgeht. Ein hinreichender Anhaltspunkt hierfür ist, wenn das Unternehmen in Deutschland mehr als 25 % seines Umsatzes erwirtschaftet oder mehr als 25 % seiner Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt.

 

Sind mehr als 25 % der Arbeitnehmer in Deutschland tätig?

Wenn das Unternehmen mehr als 25 % seiner Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt, ist J = Ja auszuwählen, ansonsten N = Nein.

Hinweis:

Zur Erfüllung der Voraussetzungen einer Entsendung nach Artikel 12 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 ist es erforderlich, dass der Arbeitgeber gewöhnlich in Deutschland tätig ist. Hierunter versteht man ein Unternehmen, das in Deutschland einer nennenswerten Geschäftstätigkeit nachgeht. Ein hinreichender Anhaltspunkt hierfür ist, wenn das Unternehmen in Deutschland mehr als 25 % seines Umsatzes erwirtschaftet oder mehr als 25 % seiner Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt.

 

Anschrift

 

Straße

Bitte tragen Sie hier die Straße des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes ein.

 

Hausnummer

Bitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes ein.

 

Anschriftenzusatz

Bitte tragen Sie hier ggfs. den Anschriftenzusatz des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes ein.

 

Land

Bitte wählen Sie hier den Länderschlüssel des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes aus. Für Deutschland wählen Sie den Schlüssel "000".

 

PLZ

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes ein.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Ort des Beschäftigungs-/Entsendungsbetriebes ein.

 

Elektronischer Kontakt

Telefon

Bitte tragen Sie hier die Telefonnummer des Arbeitgebers in Deutschland ein.

 

E-Mail

Bitte tragen Sie hier die E-Mail-Adresse des Arbeitgebers in Deutschland ein. Die Eingabe von persönlichen E-Mail-Adressen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Es dürfen nur Funktionspostfachadressen übermittelt werden.

 

Kontaktdaten für den Schriftwechsel

 

Angabe an welche Stelle der Schriftwechsel erfolgen soll

Soll der Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber erfolgen, wählen Sie bitte die "1 = Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber / Kontaktperson" und erfassen anschließend die Angaben zum "Ansprechpartner im Unternehmen".

Soll der Schriftwechsel mit einer bevollmächtigten Stelle erfolgen, wählen Sie bitte die "2 = Schriftwechsel mit der bevollmächtigten Stelle" und erfassen anschließend den Namen und die Anschrift der bevollmächtigten Stelle.

 

Abweichende Kontaktdaten / Bevollmächtigte Stelle

Name der bevollmächtigten Stelle

Bitte geben Sie hier den Namen bzw. die Bezeichnung der bevollmächtigten Stelle an.

 

Aktenzeichen für den Schriftwechsel

Um Rückfragen der Sozialversicherungsträger zu erleichtern, tragen Sie bitte ein Aktenzeichen des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Anschrift

 

Straße

Bitte tragen Sie hier die Straße des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Hausnummer

Bitte tragen Sie hier die Hausnummer des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Anschriftenzusatz

Bitte tragen Sie hier ggfs. den Anschriftenzusatz des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Land

Bitte wählen Sie hier den Länderschlüssel des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen aus. Für Deutschland wählen Sie den Schlüssel "000".

 

PLZ

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Ort des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin im Unternehmen ein.

 

Elektronischer Kontakt

 

Telefon

Bitte tragen Sie hier die Telefonnummer der Kontaktperson der bevollmächtigten Stelle ein.

 

E-Mail

Bitte tragen Sie hier die E-Mail-Adresse der Kontaktperson der bevollmächtigten Stelle ein. Wichtiger Hinweis zur E-Mail-Adresse: Die Eingabe von persönlichen E-Mail-Adressen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Es dürfen nur Funktionspostfachadressen übermittelt werden.

 

Allgemeine Angaben zum Beschäftigten

 

Versicherungsnummer

Es ist die Rentenversicherungsnummer des Mitarbeiters einzutragen. Diese entnehmen Sie dem Sozialversicherungsausweis des Arbeitnehmers.

 

Aktuelle Staatsangehörigkeit

Wählen Sie bitte die entsprechende aktuelle Staatsangehörigkeit des Mitarbeiters aus. Die Staaten sind alphabetisch sortiert. Sofern der Schlüssel bekannt ist, kann dieser eingegeben werden. Für Deutschland wählen Sie einfach die 000.

 

Name

Bitte tragen Sie hier den Familiennamen des Mitarbeiters ein.

 

Namensvorsatz

Wählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namensvorsatz aus der Liste aus.

 

Namenszusatz

Wählen Sie bitte ggf. den entsprechenden Namenszusatz aus der Liste aus.

 

Titel

Geben Sie hier bitte akademische Grade wie z. B. Prof., Dr. med., Dipl.-Ing.(FH) an.

 

Vorname

Tragen Sie hier bitte den Rufnamen des Beschäftigten ein.

 

Geburtsangaben

 

Geburtsname

Tragen Sie bitte hier den Geburtsnamen des Beschäftigten ein.

 

Geburtsdatum

Tragen Sie hier bitte das Geburtsdatum des Beschäftigten ein.

 

Geburtsort

Tragen Sie bitte hier den Geburtsort des Beschäftigten ein.

 

Geburtsland

Es ist der Staatsangehörigkeitsschlüssel des Geburtslandes des Mitarbeiters auszuwählen. Die Ausführungen unter "Aktuelle Staatsangehörigkeit" gelten entsprechend.

 

Geschlecht

Bitte nehmen Sie hier die entsprechende Auswahl vor.

 

Anschrift im Wohnstaat

 

Straße

Bitte tragen Sie hier die Straße des Beschäftigten im Wohnstaat ein.

 

Hausnummer

Bitte tragen Sie hier die Hausnummer des Beschäftigten im Wohnstaat ein.

 

Anschriftenzusatz

Bitte tragen Sie hier ggfs. den Anschriftenzusatz des Beschäftigten im Wohnstaat ein.

 

Land Wohnstaat

Bitte wählen Sie hier den Länderschlüssel des Beschäftigten im Wohnstaat aus. Für Deutschland wählen Sie den Schlüssel "000".

 

PLZ

Bitte tragen Sie hier die Postleitzahl des Beschäftigten im Wohnstaat ein.

 

Ort

Bitte tragen Sie hier den Ort des Beschäftigten im Wohnstaat ein.

 

Angaben zur Beschäftigung in Deutschland

 

Angaben zum Arbeitsverhältnis

 

Ausgeübte Tätigkeit in Deutschland

Es ist der Tätigkeitsschlüssel für die ausgeübte Tätigkeit in Deutschland. Über die Schaltfläche "..."  können Sie den Tätigkeitsschlüssel hinzufügen.

 

Galten für die im Ausland eingesetzte Person unmittelbar vor der aktuellen Auslandsbeschäftigung für mindestens zwei Monate die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit?

Durch den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Artikel 16 Absatz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 soll der bisherige Versicherungsverlauf fortgeführt werden. Es wird somit grundsätzlich vorausgesetzt, dass der Arbeitnehmer vor der zu beurteilenden Beschäftigung im anderen Mitgliedstaat bereits in einem mehr als geringfügig anzusehenden Umfang den deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterlag. Ein Umfang von mindestens zwei Monaten ist in diesem Kontext als ausreichend anzusehen.

 

Besteht der Arbeitsvertrag ausschließlich mit dem Arbeitgeber in Deutschland?

Bitte wählen Sie die zutreffende Option aus.

Hinweis:

Bei einer Ausnahmevereinbarung handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Dabei wird insbesondere u. a. die arbeitsrechtliche Bindung des Arbeitnehmers an den deutschen Arbeitgeber berücksichtigt. Eine solche arbeitsrechtliche Anbindung liegt zweifelsfrei vor, wenn das bisherige Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht (= 1) oder lediglich um zusätzliche Regelungen für die Zeit des Auslandseinsatzes im anderen Mitgliedstaat ergänzt wird (= 2).

Wenn der Arbeitsvertrag nicht ausschließlich mit dem deutschen Arbeitgeber geschlossen wurde, weil der deutsche Arbeitsvertrag ruhend gestellt wurde und zudem ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde (= 3) oder neben dem weiterhin aktiven Arbeitsvertrag mit dem deutschen Arbeitgeber darüber hinaus auch noch ein Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber im anderen Mitgliedstaat geschlossen wurde (= 4), ist im Kontext dieses Verfahrens eine ausreichende arbeitsrechtliche Bindung an einen deutschen Arbeitgeber gewährleistet.

Nur in den Fällen, dass die Ziffern 3 oder 4 einschlägig sind, sind im Folgenden die Fragen zur „Berichtspflicht“, „Altersvorsorge“ und „Einsatzzeiten“ zu beantworten.

 

Verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, während der Beschäftigung im Ausland weiter die Melde- und Beitragspflichten zur deutschen Sozialversicherung zu erfüllen, wenn die Ausnahmevereinbarung zustande kommt?

Bitte bestätigen Sie, dass während der Beschäftigung im Ausland weiterhin die Melde- und Beitragspflichten zur deutschen Sozialversicherung erfüllt werden!

 

 

Bestehen weiterhin Berichtspflichten gegenüber dem Arbeitgeber in Deutschland?

Wenn weiterhin Berichtspflichten gegenüber dem Arbeitgeber in Deutschland bestehen, wählen Sie bitte J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

Führt der in Deutschland ansässige Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge fort?

Wenn der in Deutschland ansässige Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge fortführt, wählen Sie bitte J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

Wertet der in Deutschland ansässige Arbeitgeber die Einsatzzeiten im Ausland als Beschäftigungszeiten?

Wenn der in Deutschland ansässige Arbeitgeber die Einsatzzeiten im Ausland als Beschäftigungszeiten wertet, wählen Sie bitte J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

Der Arbeitsvertrag mit dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber endet/endete zum:

Wenn der Arbeitsvertrag mit dem in Deutschland ansässige Arbeitgeber endet bzw. geendet hat, tragen Sie hier bitte das Ende-Datum ein.

Hinweis:

Eine Ausnahmevereinbarung kommt nicht zustande, wenn der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer, der im anderen Mitgliedstaat eingesetzt wird, und dem deutschen Arbeitgeber beendet wird.