Angaben zur Beschäftigung im Ausland

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Angaben zur Beschäftigung im Ausland

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Grundangaben zur Auslandbeschäftigung

 

Antragszeitraum

 

Beginn

Geben Sie hier bitte den Beginn des Antragszeitraumes an.

 

Ende

Geben Sie hier bitte das Ende des Antragszeitraumes an.

 

Ausgeübte Tätigkeit

Bitte geben Sie hier den Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit für die im Ausland ausgeübte Tätigkeit an.

Über die Schaltfläche "..." können Sie den Tätigkeitsschlüssel auswählen.

 

Löst die entsandte Person eine zuvor entsandte Person ab?

Sofern die entsandte Person eine zuvor entsandte Person ablöst, wählen Sie bitte J = Ja.

Ansonsten wählen Sie N = Nein.

 

 

Wird die Beschäftigung im Antragszeitraum ausschließlich in den genannten Einsatzstaaten ausgeübt (und nicht zusätzlich in weiteren Staaten wie bspw. Deutschland)?

Sofern die Beschäftigung im Antragszeitraum ausschließlich in den genannten Einsatzstaaten ausgeübt wird, wählen Sie J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

Beträgt die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des aktuellen Antragszeitraums mehr als 5 Jahre?

Sofern die Gesamtdauer der Beschäftigung der Person im Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des aktuellen Antraszeitraums mehr als 5 Jahre beträgt, wählen Sie bitte J = Ja.

In diesem Fall muss nachfolgend eine Begründung des Arbeitgebers zu den besonderen Umständen der Beschäftigung im anderen Mitgliedstaat eingetragen werden.

 

Wenn ja, Begründung, weshalb in diesem Einzelfall die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit gerechtfertigt sind.

Bitte geben Sie hier eine Begründung zu den besonderen Umständen der Beschäftigung im anderen Mitgliedsstaat an, weshalb in diesem Einzelfall die Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit gerechtfertigt sind. Beachten Sie, dass hier maximal 1000 Zeichen für die Begründung zur Verfügung stehen.

 

Begründung besonderer Umstände, die den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erforderlich machen, z. B. die zuvor erfolgte Festlegung der anzuwendenden Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit nach Artikel 13 VO (EG) Nr. 883/2004.

Bitte geben Sie hier eine Begründung zu den besonderen Umständen an, die den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung im konkreten Fall erforderlich machen.

 

 

Liegt eine ausdrückliche Bestätigung der betreffenden Person vor, dass die weitere Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften in ihrem Interesse ist?

Wenn eine ausdrückliche Bestätigung des Beschäftigten vorliegt, dass weiterhin deutsche Rechtsvorschriften angewendet werden sollen, geben Sie J = Ja an, ansonsten N = Nein.

 

 

Vorherige Auslandsbeschäftigung(en)

 

Einsatzzeitraum

 

Beginn

Bitte geben Sie hier den Beginn der Beschäftigung im Ausland an, wenn die Person in den letzten 2 Jahren vor Beginn des Antragszeitraums im Mitgliedsstaat gearbeitet hat.

Es können bis zu 4 Zeiträume angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Zeitraum auf "Neu".

 

Ende

Bitte geben Sie hier das Ende der Beschäftigung im Ausland an, wenn die Person in den letzten 2 Jahren vor Beginn des Antragszeitraums im Mitgliedsstaat gearbeitet hat.

Es können bis zu 4 Zeiträume angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Zeitraum auf "Neu".

 

Galten für die im Ausland eingesetzte Person unmittelbar vor der aktuellen Auslandsbeschäftigung für mindestens zwei Monate die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit?

Sofern dies zutrifft, wählen Sie J: Ja.

Trifft dies nicht zu, wählen Sie N: Nein

 

Beschäftigungsstelle im Ausland

 

Name

Bitte geben Sie hier den Namen bzw. die Bezeichnung der Beschäftigungsstelle im Ausland an, wenn die Person in den letzten 2 Jahren vor Beginn des Antragszeitraums im Mitgliedsstaat gearbeitet hat.

Es können bis zu 4 Zeiträume angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Zeitraum auf "Neu".

 

Land

Bitte geben Sie hier das Land der Beschäftigungsstelle im Ausland an, wenn die Person in den letzten 2 Jahren vor Beginn des Antragszeitraums im Mitgliedsstaat gearbeitet hat.

Es können bis zu 4 Zeiträume angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Zeitraum auf "Neu".

 

Ort

Bitte geben Sie hier den Ort der Beschäftigungsstelle im Ausland an, wenn die Person in den letzten 2 Jahren vor Beginn des Antragszeitraums im Mitgliedstaat gearbeitet hat.

Es können bis zu 4 Zeiträume angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Zeitraum auf "Neu".

 

Einsatzort(e) im Antragszeitraum

 

Name der Beschäftigungsstelle

Bitte geben Sie hier den Namen bzw. die Bezeichnung der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Straße

Bitte geben Sie hier die Straße der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Hausnummer

Bitte geben Sie hier die Hausnummer der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Anschriftenzusatz

Bitte geben Sie hier ggfs. den Anschriftenzusatz der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Land

Bitte wählen Sie hier den Länderschlüssel der Beschäftigungsstelle am Einsatzort aus.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

PLZ

Bitte geben sie hier die Postleitzahl der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Ort

Bitte geben Sie hier den Ort der Beschäftigungsstelle am Einsatzort an.

Es können bis zu 11 Einsatzorte angegeben werden. Klicken Sie für einen weiteren Einsatzort auf "Neu".

 

Rahmenbedingungen

 

Erfolgt die Beschäftigung in einem verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers in Deutschland?

Wenn die Beschäftigung in einem mit dem Arbeitgeber in Deutschland verbundenen Unternehmen (z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft) ausgeübt wird, wählen Sie bitte J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

 

Zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des/der Beschäftigten

 

Betriebsnummer

Hier ist die Betriebsnummer der Krankenkasse auszuwählen, die als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gemäß § 28i SGB IV fungiert.

 

 

Antragspflichtversicherung RV

 

Antrag auf Versicherungspflicht in der Rentenversicherung wird gestellt

Sofern Antrag auf Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gestellt wird, wählen Sie bitte J = Ja, ansonsten N = Nein.

 

 

Erklärung des Arbeitgebers

 

Die Angaben entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen

Bitte bestätigen Sie hier, dass die vorigen Angaben den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.